IGLB RM

Gagentabelle

Mindestgagentabelle 2025 IG Licht Bühne Rhein-Main

Die Gagen in dieser Tabelle sind Empfehlungen der IGLichtBühneRM, sie verstehen sich als Mindestgagen für Berufsanfänger,
bei befristeter, sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiger Anstellung für einen zehnstündigen Arbeitstag. Anfallende
Überstunden werden mit entsprechenden Zuschlägen vergütet.

Licht

Oberbeleuchter/in
 TagWoche
Serie4002000
TV-Film4302150
Kino4502250
Werbung590 
Best Boy/Girl
 TagWoche
Serie3401700
TV-Film3701850
Kino3951975
Werbung540 
Beleuchter/in
 TagWoche
Serie3301650
TV-Film3601800
Kino3751875
Werbung475 
Lichtassistent/in
 TagWoche
Serie2551275
TV-Film2651325
Kino2801400
Werbung360 

Kamerabühne

Serie TV-Film Kino Werbung

Tag

Woche

Tag

Woche

Woche


Tag

Oberbeleuchter/-in
400
2000
430
2150
450
2250
590
Best Boy/Girl
340
1700
370
1850
395
1975
540
Beleuchter/in
330
1650
360
1800
375
1875
475
Licht Assistenz
255
1275
265
1325
280
1400
360
1. Kamerabühne
 TagWoche
Serie4002000
TV-Film4302150
Kino4502250
Werbung590 
2. Kamerabühne
 TagWoche
Serie3401700
TV-Film3701850
Kino3951975
Werbung540 
Kamerabühnenassistenz
 TagWoche
Serie2751375
TV-Film2951475
Kino3301650
Werbung470 
Serie TV-Film Kino Werbung
Tag
Woche
Tag
Woche
Tag
Woche
Tag

1. Kamerabühne

400
2000
430
2150
450
2250
590

2. Kamerabühne

340
1700
370
1850
395
1975
540

Kamerabühnenassitenz

275
1375
295
1475
330
1650
470
Zusatzpersonal

Zusatzpersonal ohne Urlaubsanspruch erhält +10% auf die Tagesgage.

Zuschläge auf Stundenbasis
Zuschläge auf Stundenbasis 11. + 12. Stunde +25%
13. Stunde
+60%
ab der 14. Stunde
+100%
Nacht (22-6Uhr)
+25%
Zuschläge auf Tagesbasis
Samstag (0-24 Uhr) +25%****
Sonntag (0-24 Uhr)
bezahlter Ausgleichstag*** +75%****
Feiertag (0-24 Uhr)**
bezahlter Ausgleichstag*** +100%****
6. Arbeitstag in Folge
+25%
7. Arbeitstag in Folge
+50%

Arbeit an einem 8. Arbeitstag in Folge ist nicht zulässig.

Arbeitszeit

Das Bewegen von  Produktionsfahrzeugen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Eventuell anfallende Shuttlefahrten, wenn Produktionsfahrzeuge am Set verbleiben oder von  Produktionsfahrern bewegt werden, zählen zur Arbeitszeit.

An- und Abfahrtszeiten ohne Produktionsfahrzeug, werden  innerhalb von Frankfurt/M mit einer Pauschale von 30min berechnet. In  individuellen Fällen (z.B. falls ein Kollege direkt am Set wohnt), kann auf diese Pauschale verzichtet werden.
Ausserhalb Frankfurts zählt die reale Fahrzeit als Arbeitszeit

Fahrtzeiten

Das fahren von Produktionsfahrzeugen (im speziellen LKW), kann bis inkl. der 12. Stunde  nach Arbeitsbeginn, Teil der Arbeitsaufgaben sein, falls dies nicht die Haupttätigkeit des  Fahrers ist. Ab der 13. Stunde übernimmt die Produktion den Transport aller Fahrzeuge. Zu  jedem Zeitpunkt gilt, wenn ein Fahrer sich für nicht mehr Fahrtauglich hält, übernimmt die
Produktion den Transport, dies gilt es vor Allem bei langen Nachtdrehs einzuplanen

Pause*

 Nach spätestens sechs Arbeitsstunden findet eine Pause inkl. Verpflegung von 30-60min statt.  Nach zwölf Arbeitsstunden gibt es eine zweite Pause von 30min. Eine Pausenzeit von max.  75min zählt nicht zur täglichen Arbeitszeit. Wenn die erste Pause aus Produktionsgründen  nicht spätestens in der sechsten bzw. die Zweite nach der zwölften Stunden gemacht wird,  wird die entsprechende Pausenzeit nicht von der Arbeitszeit abgezogen.

Zusatzqualifikationen und
besondere Anforderungen

Besonderen Qualifikationen und Anforderungen, wie beispielsweise SQQ1 (Elektrofachkraft),  Genny Operator, Lichtpultoperator,  Ballonoperator, Remotehead und Kranspezialisten, etc.  führen zu einer erhöhten Mindestgage

Catering

Bei Catering-Abzug, wird die Gage äquivalent angehoben

* Bei Werbefilmprojekten wird die Pausenzeit nicht von der Arbeitszeit abgezogen.

 

** Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag,Pfingstsonntag sowie HI. Abend und Silvester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr
mittags.

 

*** Bei Werbefilmprojekten entfällt der bezahlte Ausgleichtag.

 

**** Bei versetzten Drehwochen, z.B Mi.-So., entfällt der Zuschlag, nicht aber der bezahlte Ausgleichstag. Diese Regelung findet bei Werbefilmprojekten keine Anwendung.