IGLB RM

Gagentabelle

Mindestgagentabelle 2023 IG Licht Bühne Rhein-Main

Die Gagen in dieser Tabelle sind Empfehlungen der IGLichtBühneRM, sie verstehen sich als Mindestgagen für Berufsanfänger,
bei befristeter, sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiger Anstellung für einen zehnstündigen Arbeitstag. Anfallende
Überstunden werden mit entsprechenden Zuschlägen vergütet.

Licht

Oberbeleuchter/in
 TagWoche
Serie3901950
TV-Film4202100
Kino4402200
Werbung580 
Best Boy/Girl
 TagWoche
Serie3301650
TV-Film3601800
Kino3851925
Werbung530 
Beleuchter/in
 TagWoche
Serie3201600
TV-Film3501750
Kino3651825
Werbung465 
Lichtassistent/in
 TagWoche
Serie2451225
TV-Film2551275
Kino2701350
Werbung350 

Kamerabühne

Serie TV-Film Kino Werbung

Tag

Woche

Tag

Woche

Woche

Tag
Oberbeleuchter/-in
390
1950
420
2100
440
2200
580
Best Boy/Girl
330
1650
360
1800
385
1925
530
Beleuchter/in
320
1600
350
1750
365
1825
465
Licht Assistenz
245
1225
255
1275
270
1350
350
1. Kamerabühne
 TagWoche
Serie3901950
TV-Film4202100
Kino4402200
Werbung580 
2. Kamerabühne
 TagWoche
Serie3301650
TV-Film3601800
Kino3851925
Werbung530 
Kamerabühnenassistenz
 TagWoche
Serie2651325
TV-Film2851425
Kino3201600
Werbung460 
Serie TV-Film Kino Werbung
Tag
Woche
Tag
Woche
Tag
Woche
Tag

1. Kamerabühne

390
1950
420
2100
440
2200
580

2. Kamerabühne

330
1650
360
1800
385
1925
530

Kamerabühnenassitenz

265
1325
285
1425
320
1600
460
Zusatzpersonal

Zusatzpersonal ohne Urlaubsanspruch erhält +10% auf die Tagesgage.

Zuschläge auf Stundenbasis
Zuschläge auf Stundenbasis 11. + 12. Stunde +25%
13. Stunde
+60%
ab der 14. Stunde
+100%
Nacht (22-6Uhr)
+25%
Zuschläge auf Tagesbasis
Samstag (0-24 Uhr) +25%****
Sonntag (0-24 Uhr)
bezahlter Ausgleichstag*** +75%****
Feiertag (0-24 Uhr)**
bezahlter Ausgleichstag*** +100%****
6. Arbeitstag in Folge
+25%
7. Arbeitstag in Folge
+50%

Arbeit an einem 8. Arbeitstag in Folge ist nicht zulässig.

Arbeitszeit

Das Bewegen von  Produktionsfahrzeugen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Eventuell anfallende Shuttlefahrten, wenn Produktionsfahrzeuge am Set verbleiben oder von  Produktionsfahrern bewegt werden, zählen zur Arbeitszeit.

An- und Abfahrtszeiten ohne Produktionsfahrzeug, werden  innerhalb von Frankfurt/M mit einer Pauschale von 30min berechnet. In  individuellen Fällen (z.B. falls ein Kollege direkt am Set wohnt), kann auf diese Pauschale verzichtet werden.
Ausserhalb Frankfurts zählt die reale Fahrzeit als Arbeitszeit

Fahrtzeiten

Das fahren von Produktionsfahrzeugen (im speziellen LKW), kann bis inkl. der 12. Stunde  nach Arbeitsbeginn, Teil der Arbeitsaufgaben sein, falls dies nicht die Haupttätigkeit des  Fahrers ist. Ab der 13. Stunde übernimmt die Produktion den Transport aller Fahrzeuge. Zu  jedem Zeitpunkt gilt, wenn ein Fahrer sich für nicht mehr Fahrtauglich hält, übernimmt die
Produktion den Transport, dies gilt es vor Allem bei langen Nachtdrehs einzuplanen

Pause*

 Nach spätestens sechs Arbeitsstunden findet eine Pause inkl. Verpflegung von 30-60min statt.  Nach zwölf Arbeitsstunden gibt es eine zweite Pause von 30min. Eine Pausenzeit von max.  75min zählt nicht zur täglichen Arbeitszeit. Wenn die erste Pause aus Produktionsgründen  nicht spätestens in der sechsten bzw. die Zweite nach der zwölften Stunden gemacht wird,  wird die entsprechende Pausenzeit nicht von der Arbeitszeit abgezogen.

Zusatzqualifikationen und
besondere Anforderungen

Besonderen Qualifikationen und Anforderungen, wie beispielsweise SQQ1 (Elektrofachkraft),  Genny Operator, Lichtpultoperator,  Ballonoperator, Remotehead und Kranspezialisten, etc.  führen zu einer erhöhten Mindestgage

Catering

Bei Catering-Abzug, wird die Gage äquivalent angehoben

* Bei Werbefilmprojekten wird die Pausenzeit nicht von der Arbeitszeit abgezogen.

 

** Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag,Pfingstsonntag sowie HI. Abend und Silvester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr
mittags.

 

*** Bei Werbefilmprojekten entfällt der bezahlte Ausgleichtag.

 

**** Bei versetzten Drehwochen, z.B Mi.-So., entfällt der Zuschlag, nicht aber der bezahlte Ausgleichstag. Diese Regelung findet bei Werbefilmprojekten keine Anwendung.